Flugreise trotz Herzschwäche? Das ist zu beachten
16.05.2016

Nützliche News rund ums Fliegen
Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll

Rund 6 Mio. Deutsche sind von einer koronaren Herzkrankheit (KHK) betroffen, die einer Herzschwäche oder einem Infarkt vorausgeht. Gerade zur Ferienzeit wollen Betroffene dennoch ungern auf eine Flugreise verzichten. Damit Herzpatienten sorgenfrei in ihren Urlaub starten können, müssen sie sich vor Reiseantritt ausreichend informieren.

Für viele Urlauber ist es eine aufregende Sache: Das Flugzeug hebt endlich ab und der Urlaub kann beginnen! Für Herzpatienten ist es eine Strapaze: Die plötzlich veränderte Atmosphäre in der Flugzeugkabine stellt eine zusätzliche Belastung für das gesamte Herz-Kreislauf-System dar. Der Luftdruck wird niedriger und die Sauerstoffsättigung geringer. Folglich steigen Herzfrequenz und Blutdruck, was wiederum zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch des Herzens führt. Die Belastung an Bord kann daher mit einem Aufenthalt auf 2500 m Höhe verglichen werden.

Personen mit einer koronaren Herzerkrankung oder einer Herzschwäche können diese körperliche Belastung nicht ohne weiteres ausgleichen und sollten sich vor Reiseantritt mit ihrem Gesundheitszustand auseinandersetzen.

Flugreise bei Herzschwäche

Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg gibt Entwarnung: „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen“. Herzpatienten sollten vor einer Flugreise sicherstellen, dass sie in einer gesunden körperlichen Verfassung sind. Wer bereits über eine Herzerkrankung Bescheid weiß, sollte sich vor Reisebeginn unbedingt seine Flugreisetauglichkeit bescheinigen lassen, um Komplikationen an Bord eines Flugzeuges zu vermeiden. Der Arzt bestimmt den Grad der Herzschwäche nach der sog. NYHA-Klassifikation (Stufe 1-4). Das Fliegen ist dann untersagt, wenn eine chronisch stabile Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erklärt Prof. Schöls.

Flugreise nach Herzinfarkt?

Ob ein Patient nach einem Herzinfarkt eine Flugreise antreten darf, hängt von der Größe seines Herzinfarktes ab. Kardiologen unterscheiden zwischen einem kleinen, mittleren und hohem Risiko. Unter Umständen kann nach einem kleinen Herzinfarkt schon nach 5-8 Tagen eine Flugreise angetreten werden. Langstreckenflüge sind jedoch nicht empfehlenswert. Die Einschätzung der Flugtauglichkeit ist im Falle eines vorausgegangenen Infarktes vom Spezialisten durchzuführen.

Nach akutem Linksherzversagen sollte bis zu sechs Wochen mit dem Fliegen gewartet werden.“ Es ist ratsam einen Platz in der Nähe zur Flugzeugtoilette zu buchen, da der leichte Sauerstoffmangel in der Flugzeugkabine die Wirkung der häufig eingenommenen Entwässerungsmittel noch verstärke.

Vorbereitung auf die Flugreise

Grundsätzlich gilt, dass wichtige, lebensnotwendige Medikamente ins Handgepäck gehören, damit sie im Notfall schnell griffbereit sind!

MEDA Formular & Frequent Traveller´s Medical Card

Bei chronischen Krankheiten, wie Herzerkrankungen, sollte für den Flug ein mehrsprachiges Attest im Handgepäck mitgenommen werden.

Das MEDA-Formular („Medizinische Angaben des diagnostizierenden Arztes“) sollte bei fortgeschrittenen Herzkrankheiten mitgeführt werden, wenn z. B. Sauerstoff oder andere Hilfsmittel nötig sind. Außerdem können sich Vielflieger eine sogenannte „Frequent Traveller´s Medical Card“ ausstellen lassen. Weiterführende Informationen zu beiden Dokumenten erhalten Sie auf den Homepages der Fluggesellschaften.

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