BGH bestätigt: Flugtickets müssen bei Buchung sofort bezahlt werden
19.02.2016

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Auch wer lange vor Reisetermin ein Flugticket bucht, muss dennoch sofort den vollen Preis bezahlen. Der Bundesgerichtshof ging der Frage nach, ob eine sofortige Fälligkeit des Flugpreises rechtens ist. Verbraucherschützer hatten gegen die Vorauszahlung geklagt.

Dem BGH lagen hierzu drei Fälle zur Entscheidung vor (Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15).

Lange war es vielen Flugreisenden unverständlich, warum sofort bei Buchung ihres Tickets der volle Flugpreis fällig wurde. Anders als im Reisevertragsrecht gibt es bei Fluggesellschaften keine Option der Teilzahlung. Gegen dieses übliche Vorgehen der Airlines klagte die Verbraucherzentrale NRW und wollte entsprechende Vertragsklauseln der Lufthansa, Condor und TuiFly für nicht rechtmäßig erklären lassen. Hier fand sich bei Condor der Passus: „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“ Ähnlich bei TuiFly: „Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig.“

Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Fluggast nicht unangemessen benachteiligen. Airlines dürfen demnach den vollen Ticketpreis bei Buchung verlangen.fly air tickets holded by hand

Was wurde kritisiert?

Die Verbraucherzentrale NRW hatte beanstandet, dass das Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde. Falls eine Airline zwischen Buchung und Reisetermin insolvent ginge, bekäme der Reisende mit großer Wahrscheinlichkeit kein Geld zurück. Außerdem habe der Fluggast keine Möglichkeit, die Bezahlung bis zur Leistungserbringung zurück zu halten und somit kein Druckmittel, die Leistung einzufordern.

Argumente der Fluggesellschaften

Die Airlines erklärten, dass das Risiko für Zahlungsausfälle nicht tragbar sei. Eine Bezahlung Zug um Zug, wie bei Werkverträgen, sei für Fluggesellschaften nicht zumutbar, da bereits im Vorfeld hohe Kosten für Flugzeuge, Personal sowie Start- & Landerechte anfielen. Die Lufthansa argumentierte, dass ein Bezahlungssystem mit An- und Teilzahlung organisatorisch unmöglich sei. Der Kunde könne sich außerdem gegen ein Insolvenzrisiko ausreichend versichern.

Urteil der Oberlandesgerichte

Die Oberlandesgerichte Frankfurt & Köln kamen zur Entscheidung, dass die Möglichkeit des Fluggastes, seine Zahlung zurückzuhalten, nahezu wertlos sei. Da sowohl Inkassorisiko als auch Verwaltungsaufwand für die Fluggesellschaften als unzumutbar erachtet wurden, sei eine sofortige Bezahlung des Ticketpreises geboten. Außerdem sei das Insolvenzrisiko für Luftfahrtunternehmen durch entsprechende EU-Verordnungen sehr gering. Das Risiko für den Endkunden wurde daher von den Oberlandesgerichten als ebenfalls gering eingestuft.

Der Reisende habe außerdem Rechte aus der Fluggastverordnung der EU, die bei Verspätungen und Ausfällen wirksam würden. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte, dass der Kunde weiterhin die Möglichkeit habe, sich durch eine frühzeitige Buchung günstige Reisepreise zu sichern.

Der BGH bestätigte das Urteil der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt, welche eine sofortige Zahlung für zulässig erklärt hatten.

Was bedeutet das Urteil?

Hätte der BGH im Sinne der Verbraucherzentrale NRW entschieden, wäre ein Zahlungssystem mit Anzahlung und Restzahlung, wie im Reisevertragsrecht, denkbar gewesen. Durch das BGH Urteil bleibt es allerdings bei der sofortigen Bezahlung des vollen Reisepreises.

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