Ihre Rechte bei massiven Flugverspätungen
24.09.2014

Nützliche News rund ums Fliegen
Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll

Wenn Sie von einer längeren Flugverspätung betroffen sind haben Sie entweder das Recht auf eine Ausgleichszahlung durch die entsprechende Fluggesellschaft oder auf Schadensersatz vom Reiseveranstalter.

Beides gleichzeitig darf nach einem neuesten Gerichtsurteil allerdings nicht verlangt werden.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht wurde dies vom Landgericht Frankfurt so entschieden. (Az.: 2-24 S 67/12)

Der verhandelte Fall bezog sich auch einen Reisenden der eine Reise auf die Malediven gebucht hatte.

Da sich dessen Hinflug um einen Tag verspätet hatte forderte er eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft.

Diese wurde den Kläger vom Amtsgericht Rüsselsheim auch zugesprochen.

Daraufhin forderte er vom Reiseveranstalter einen verminderten Reisepreis.

Diese Forderung wurde allerdings vom Amtsgericht sowie bei Berufung vor dem Landgericht abgelehnt.

Laut Begründung kann zwar grundsätzlich eine Minderung des Reisepreises aufgrund mangelnder Leistungen verlangt werden, aber es besteht kein weiteres Recht auf Schadensersatz wenn bereits eine Ausgleichszahlung stattgefunden hat.

Quelle: airliner.de

 

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