Wichtig ist dabei: Nicht automatisch jeder Flug fällt aus. Beide Airlines versuchen, große Teile des Programms weiter durchzuführen.
Genau deshalb ist das Thema für Reisende gerade so relevant. Der Begriff „Streik“ klingt nach Komplettstillstand, die Realität ist aber differenzierter: Manche Flüge werden gestrichen, andere umgebucht, wieder andere finden statt. Wer jetzt richtig reagiert, spart oft nicht nur Zeit und Nerven, sondern sichert sich auch schneller die besseren Alternativen.
Die wichtigsten Fragen zum aktuellen Streik
Gibt es aktuell wirklich einen Streik bei Lufthansa und Eurowings?
Ja. Der Streik ist angekündigt und betrifft bei Lufthansa den 13. und 14. April 2026, bei Eurowings Deutschland den 13. April 2026.
Welche Flüge sind betroffen?
Bei Lufthansa geht es um Flüge von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Lufthansa CityLine. Bei Eurowings betrifft der Aufruf nur Eurowings Deutschland, nicht die Schwester Eurowings Europe. Gerade bei Eurowings ist deshalb die konkrete Flugnummer wichtiger als nur der Markenname auf dem Ticket.
Muss ich automatisch mit einer Annullierung rechnen?
Nein. Lufthansa versucht, möglichst viele Flüge mit anderen Airlines der Gruppe und mit Partner-Airlines aufrechtzuerhalten. Eurowings geht ebenfalls davon aus, einen großen Teil des Flugprogramms durchführen zu können.
Was sollte ich jetzt sofort tun?
Prüfe deinen Flugstatus, kontrolliere deine Kontaktdaten in der Buchung, nutze digitale Umbuchungsoptionen und fahre nicht einfach ungeprüft zum Flughafen. Wenn du über ein Reisebüro oder einen Veranstalter gebucht hast, solltest du dich direkt dorthin wenden.
Bekomme ich mein Geld zurück oder einen Ersatzflug?
Wenn dein Flug gestrichen wird, hast du grundsätzlich Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung. Bei Eurowings kannst du je nach Fall auch einen Voucher wählen; auf kurzfristig gestrichenen innerdeutschen Strecken ist zudem ein DB-Bahnvoucher möglich. Lufthansa bietet für betroffene Tickets außerdem eine kostenfreie Umbuchung oder Erstattung an.
Kann auch eine Entschädigung möglich sein?
Ja, das kann in vielen Fällen möglich sein. Nach den EU-Fluggastrechten gilt ein interner Streik von Airline-Mitarbeitern grundsätzlich nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Ob am Ende wirklich eine Ausgleichszahlung fällig wird, hängt aber vom Einzelfall ab, etwa vom Zeitpunkt der Information und der tatsächlichen Verspätung am Ziel.
Was hinter dem Streik steckt
Hinter dem aktuellen Arbeitskampf stehen festgefahrene Tarifverhandlungen. Nach Darstellung der Pilotengewerkschaft geht es bei Lufthansa und Lufthansa Cargo vor allem um die betriebliche Altersversorgung, bei Eurowings wird das vorliegende Angebot ebenfalls als nicht ausreichend bewertet. Bei Lufthansa CityLine kommt zusätzlich ein Konflikt um einen tragfähigen Vergütungstarifvertrag hinzu. Für Reisende heißt das vor allem: Der Streik ist nicht nur ein kurzes Störgeräusch, sondern Ausdruck eines tieferen Tarifkonflikts.
Das ist für den aktuellen Artikel wichtig, weil es die Lage besser einordnet. Es geht nicht um eine spontane Einzelmaßnahme, sondern um einen strukturellen Konflikt innerhalb des Konzerns. Genau deshalb ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Situation dynamisch bleibt und Flugpläne sich kurzfristig weiter verändern können.
Wer jetzt besonders betroffen sein kann
Besonders aufmerksam sollten Reisende sein, die am 13. April 2026 mit Lufthansa oder Eurowings ab Deutschland unterwegs sind. Bei Lufthansa bleibt das Risiko auch am 14. April 2026 bestehen. Bei Eurowings ist entscheidend, ob der Flug von Eurowings Deutschland oder von Eurowings Europe durchgeführt wird, denn nur der deutsche Flugbetrieb ist vom aktuellen Streikaufruf erfasst.
Für Lufthansa-Kunden kommt noch ein praktischer Punkt dazu: Die Airline hat angekündigt, betroffene Passagiere spätestens bis Sonntagvormittag, 12. April 2026, aktiv per E-Mail über Flugstreichungen oder Umbuchungen zu informieren. Wer bis dahin nichts gesehen hat, sollte sich trotzdem nicht in Sicherheit wiegen, sondern die Buchung aktiv prüfen.
Handlungsempfehlungen: Was Reisende jetzt tun sollten
1. Flugstatus mehrfach prüfen
Im Moment zählt nicht, wie der Flug gestern aussah, sondern wie er jetzt geführt wird. Prüfe den Status vor der Abfahrt zum Flughafen und idealerweise noch einmal kurz vor dem Start deiner Anreise. Sowohl Lufthansa als auch Eurowings verweisen ausdrücklich darauf, sich laufend über Website oder App zu informieren.
2. Kontaktdaten in der Buchung aktualisieren
Viele Probleme lassen sich schon dadurch entschärfen, dass du Umbuchungen oder Streichungen sofort per E-Mail oder SMS bekommst. Lufthansa weist ausdrücklich darauf hin, dass aktuelle Kontaktdaten in der Buchung entscheidend sind. Eurowings arbeitet bei Unregelmäßigkeiten ebenfalls mit digitalen Self-Services.
3. Umbuchung oder Erstattung nicht aufschieben
Bei Lufthansa können betroffene Tickets, die bis einschließlich 11. April 2026 ausgestellt wurden und Lufthansa- oder Lufthansa-CityLine-Flüge am 13. oder 14. April betreffen, kostenfrei auf einen anderen Flug der Gruppe im Zeitraum 11. bis 21. April 2026 umgebucht werden. Alternativ ist eine Erstattung bis 13. April 2026 vorgesehen. Wer handeln will, sollte das früh tun, solange noch Auswahl da ist.
4. Bei Eurowings die Self-Services aktiv nutzen
Wenn Eurowings einen Flug streicht, sucht die Airline nach eigenen Angaben oft automatisch nach einer Alternative. Zusätzlich können Reisende in der App oder online ihre Buchung selbst verwalten, umbuchen, einen Voucher wählen oder den Ticketpreis erstatten lassen. Bei kurzfristigen Streichungen auf innerdeutschen Strecken kann das Ticket sogar in einen DB-Bahnvoucher umgewandelt werden.
5. Bei Reisebüro- oder Veranstalterbuchungen direkt dort melden
Dieser Punkt wird oft übersehen. Wer nicht direkt bei der Airline gebucht hat, kann manche Self-Services nur eingeschränkt nutzen. In solchen Fällen ist der richtige Ansprechpartner häufig das Reisebüro oder der Veranstalter.
6. Plan B für die Weiterreise mitdenken
Wenn ein Flug wegfällt und keine sinnvolle Ersatzverbindung verfügbar ist, kann bei Lufthansa unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Zugticket als Ersatzlösung infrage kommen. Gerade auf innerdeutschen oder gut angebundenen Strecken kann das der schnellste Weg sein, die Reise noch sinnvoll zu retten.
Welche Rechte für Reisende jetzt wichtig sind
Wenn dein Flug annulliert wird, hast du nach den EU-Fluggastrechten grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung, anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung zu einem späteren Termin. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Betreuung, also etwa Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf auch Hotel und Transfer, solange du auf eine Ersatzlösung wartest.
Für viele Reisende besonders wichtig: Ein Streik des eigenen Airline-Personals gilt nach den offiziellen EU-FAQ grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet, dass eine Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung nicht automatisch ausgeschlossen ist. Ob wirklich gezahlt werden muss, hängt aber weiterhin davon ab, wann du informiert wurdest, welche Ersatzverbindung angeboten wurde und mit welcher Verzögerung du dein Ziel erreichst.
Die typischen Ausgleichsbeträge liegen nach EU-Regeln bei 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Auch hier gilt: Das ist keine Pauschalgarantie für jeden Fall, aber eine sehr wichtige Orientierung für alle, deren Reise kurzfristig aus dem Takt gerät.
McFlight.de Fazit: Jetzt reagieren ist wichtiger als abwarten
Der aktuelle Streik bei Lufthansa und Eurowings ist für Reisende hochrelevant, weil er in eine besonders sensible Phase fällt und beide Airlines betrifft, wenn auch nicht in gleichem Umfang. Lufthansa ist am 13. und 14. April 2026 betroffen, Eurowings Deutschland am 13. April 2026. Gleichzeitig laufen nicht automatisch alle Flüge ins Leere, weshalb aktives Prüfen wichtiger ist als pauschale Panik.



