Urteil: Airline muss Grund für Verspätung offenlegen
12.06.2015

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Wie jetzt gerichtlich entschieden wurde müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren mitteilen was der Grund für erhebliche Flugverspätungen ist.

Wenn eine Fluggesellschaft eine Verspätung mit einem außergewöhnlichen Umstand begründet, muss sie die Passagiere jetzt über den genauen Grund der Verspätung informieren.

Begründet wird dieses Urteil damit, dass Reisende nur so wissen können, ob sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben könnten, denn bei einem wirklichen außergewöhnlichen Umstand müssen die Airlines diese nicht zahlen.

Bei dem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Aktenzeichen 3 C 3644/14 (31)) handelte es sich um die Klage von Reisenden, deren Flug von Düsseldorf nach Gran Canaria Verspätung hatte. Die Airline behauptete, dass die Verzögerung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, allerdings war sie nicht bereit den genauen Grund zu nennen.

Das Gericht entschied, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist, da Passagiere nur einschätzen können, ob eine Entschädigung vor Gericht erwirkt werden kann, wenn sie den konkreten Grund der Verspätung kennen. Das Gericht argumentierte außerdem, dass Reisende keine Möglichkeit haben den außergewöhnlichen Umstand auf eine andere Weise zu erfahren und es den Fluggesellschaften ohne großen Aufwand möglich ist die Passagiere genau zu informieren.

Quelle: Biz Travel

 

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