Nach Putschversuch: Infos für Türkei Touristen
17.07.2016

Nützliche News rund ums Fliegen
Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll

Nach der verheerenden Anschlagsserie in der Türkei, folgte nun ein blutiger Putschversuch im Land. Die politische Situation in der Türkei ist nach wie vor angespannt. Was Türkei Touristen jetzt wissen sollten, erfahren Sie hier.

Nach dem Versuch des Militärs den amtierenden Präsidenten des Landes zu entmachten, rät das Auswärtige Amt äußerst vorsichtig zu sein. Im Reisehinweis heißt es, man solle bei unklarer Lage das Hotel oder die Ferienwohnung nicht verlassen.

Airlines streichen Türkeiflüge

Direkt nach den Ausschreitungen haben mehrere Fluggesellschaften ihre Türkeiflüge gestrichen. Die Lufthansa, Eurowings und Airberlin haben am Samstag vorübergehend ihre Flüge von und in die Türkei eingestellt. Turkish Airlines cancelte kurzfristig mehrere Flüge von und nach Istanbul, die für Samstag noch angekündigt waren.

Am Sonntag, den 17. Juli flogen die meisten Airlines wieder nach Plan. Nur einzelne Verbindungen wie München-Ankara und Frankfurt-Istanbul seien laut einem Sprecher der Lufthansa immer noch gestrichen.

Trotz der heiklen politischen Situation fanden sich am Sonntag viele gutgelaunte Reisende am Flughafen München ein, um in die beliebte Ferienregion im Süden des Landes zu reisen.

Ruhige Lage am südlichen Mittelmeer

Ein Sprecher des Reiseveranstalters Thomas Cook berichtet, dass die Lage in Antalya ruhig sei und Touristen von den Geschehnissen im Lande hier nicht betroffen sind. Der Reiseveranstalter TUI bestätige am Samstag diese Aussage.

Ist eine kostenlose Umbuchung möglich?

Im Moment erteilt das Auswärtige Amt nur Reise- und Sicherheitshinweise. Es gibt bisher jedoch keine offizielle Reisewarnung in die Türkei durch das Auswärtige Amt!

Erst wenn diese offiziell ausgesprochen wird, steht es Pauschaltouristen zu, ihre Reisen kostenlos zu stornieren. Nach derzeitiger Rechtsprechung kann vom Kündigungsrecht der Reise nur Gebrauch gemacht werden, wenn eine Gefährdung durch höhere Gewalt (z.B. politische Unruhen) besteht. Dieses Recht beschränkt sich dann auf Reisen in den Ort des Anschlags und gilt nicht automatisch für Reisen in das gesamte Land. Wer Flüge und Hotelübernachtung getrennt bucht, ist auf die Kulanz von Fluggesellschaften und Hotels angewiesen.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich vor Einreise in die Türkei beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Situation vor Ort.

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