Neue Einreisebestimmungen in die USA
31.01.2016

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Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll

Die USA haben angefangen neue Einreiserestriktionen durchzusetzen. Seit dem 21.01.2016 gilt ein Gesetz, welches Änderungen im Visa Waiver Programm zur Folge hat.

Deutsche Staatsbürger nehmen am sogenannten „Visa Waiver Programm“ (VWP) teil, wenn sie in die USA einreisen möchten. Dieses ermöglicht es ohne Beantragung eines Visums in die USA einzureisen. Unter bestimmten Voraussetzungen (maschinenlesbarer Reisepass, elektronische Einreiseerlaubnis „ESTA“, Weiterflugticket usw.) können sich die Programmteilnehmer als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit bis zu 90 Tage in den USA aufhalten.

Personen, welche die doppelte Staatsbürgerschaft folgender Länder besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ab sofort ausgeschlossen:

  • Iran
  • Irak
  • Syrien
  • Sudan

Personen, die sich nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ebenfalls ausgeschlossen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen für Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder Angehörige der Streitkräfte.

Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden dem genannten Personenkreis ab sofort entzogen. Doppelstaater mit bislang gültiger ESTA-Genehmigung werden von den US-Behörden per E-Mail über die Aufhebung ihrer Genehmigungen informiert. Wer keine E-Mail-Adresse angegeben hat und deshalb nicht informiert werden kann, ist dennoch von der Neuregelung betroffen. Unwissenheit schützt auch in diesem Falle nicht vor einem Einreiseverbot.

ESTA-Entzug ist keine Einreisesperre

Der betroffene Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand für die Einreise in die USA ein Visum (B-Visum) beantragen. Bei entsprechenden Reiseplänen in die USA wird den betroffenen Personen empfohlen sich an eine Botschaft oder Konsulat zu wenden. Im Gegensatz zur online ESTA-Beantragung gilt für ein Visum die persönliche Erscheinungspflicht in einem US-Konsulat. Antragsteller sollten dennoch mit einer Dauer von ein bis zwei Wochen bis zur Erteilung des Visums rechnen. Die Antragstellung könnte durch weitere Sicherheitsüberprüfungen zusätzlich verzögert werden, weswegen eine frühzeitige Beantragung empfohlen wird. Allerdings können im konsularischen Antragsverfahren auch Notfalltermine vergeben werden.

Ausnahmen

Die US-Regierung prüft derzeit, ob bestimmte Personen von den verschärften Regelungen ausgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für

  • Journalisten
  • Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen
  • Geschäftsreisende nach Iran und Irak

Hierzu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen und Details.

Empfehlung

Service Agenturen, die bei der Beantragung von US-Visa behilflich sind, empfehlen allen Reisenden, auch die nicht unmittelbar von den Neuregelungen betroffen sind, die Gültigkeit ihrer ESTA-Anträge online zu prüfen.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich vor Einreise in die USA beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen: www.auswaertiges-amt.de

 

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