Flüge
Nachdem der Rettungsplan gescheitert ist, steht die italienische Fluggesellschaft Alitalia nun vor der Insolvenz und ist seit Anfang Mai unter Fremdverwaltung. Die Regierung ernannte drei Kommissare, die das Unternehmen vorübergehend führen. In den nächsten Monaten wird von ihnen geprüft, ob die marode Airline noch Chancen auf eine Wende hat oder ob sie aufgelöst werden muss.
Ende April hatten die Angestellten von Alitalia den Sanierungsplan abgelehnt, mit dem die Airline gerettet werden sollte. Dieser ging jedoch einher mit drastischen Sparmaßnahmen, die insbesondere Einschnitte bei Stellen und Gehältern bedeutet hätten.
Der Alitalia-Großaktionär Etihad verwehrte daraufhin weitere Unterstützung. „Ohne die Unterstützung aller Beteiligten sind wir nicht bereit, weiterhin zu investieren“, lautete die Reaktion von Etihad-Chef James Hogan. Etihad ist seit 2014 mit 49 Prozent der Aktien an Alitalia beteiligt.
Die Aktionäre hatten sich zuvor bereit erklärt, eine weitere Finanzspritze von zwei Milliarden Euro einzuschießen. Ohne die Kollaboration der Angestellten seien die Maßnahmen zur Kostensenkung jedoch nicht umsetzbar.
Nun musste vorerst die italienische Regierung einspringen, um die Fluggesellschaft vorübergehend über Wasser zu halten. Sie gewährleistete einen Überbrückungskredit von 600 Milliarden Euro. Mit diesem Betrag ist der Kredit weitaus höher als eigentlich geplant. Ursprünglich wurden mit 300 bis 400 Milliarden gerechnet.
Die Regierung machte aber gleichzeitig deutlich, dass sie nicht dazu bereit sei, für die Rettung Alitalias erneut Geld in die Airline zu stecken. Eine Verstaatlichung wurde zudem ausgeschlossen. Sie will daher einen Käufer für die Krisen-Airline finden. Die Lufthansa teilte bereits mit, dass sie kein Interesse an einer Übernahme habe.
Viele Reisende blicken besorgt auf die Entwicklungen der Krisen-Airline. Wer einen Flug bei Alitalia gebucht und bereits bezahlt hat, muss nun bangen, dass das Ticket wertlos wird. Generell gibt es bei Insolvenz der Fluggesellschaft keine gesetzliche Absicherung für den Kunden. Es gibt zwar zusätzliche, freiwillige Versicherungen, die in solchen Fällen die Kosten übernehmen, jedoch haben natürlich die wenigsten eine solche Versicherung abgeschlossen.
Im Regelfall bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen und muss sich zudem selbst um einen neuen Flug kümmern. Glück kann man jedoch haben, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, denn hier gibt es andere Vorschriften vom Gesetzgeber, die vor Insolvenzrisiko schützen sollen.
Eine Chance hat man auch, wenn man einen „Code-Sharing“-Flug gebucht hat. Dabei handelt es sich um Gemeinschaftsflüge, bei denen zwei Airlines miteinander kooperieren. So kann es vorkommen, dass ein Flug bei Air Berlin gebucht wurde, aber von Alitalia durchgeführt werden sollte. In diesem Fall wäre Air Berlin dafür verantwortlich, für Ersatz zu sorgen und die Beförderung zu garantieren.
Wer mit Kreditkarte gebucht hat, kann unter Umständen auch das Geld zurück erlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zahlung erst kurz vor der Insolvenz geleistet wurde. Wer schnell genug ist, kann beim Kreditinstitut der Zahlung widersprechen.
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