Die neue Vorgabe gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter oder Reisezweck. Betroffen sind deutsche Urlauber ebenso wie Kinder, US-amerikanische Staatsbürger, Inhaber einer Green Card und Passagiere, die in den Vereinigten Staaten lediglich umsteigen. Auch Reisende, die nie in Afrika waren, müssen die Erklärung abgeben.
Wer die Bestätigung nicht vorlegt, darf von der Fluggesellschaft nicht an Bord genommen werden. Die Erklärung kommt zusätzlich zu Reisepass, ESTA oder Visum und ersetzt keines dieser Dokumente.
Über die McFlight-Flugsuche können Sie aktuelle USA-Verbindungen und alternative Flugrouten vergleichen.
Stand: 4. November 2026. Die Regelung gilt nach aktuellem Stand vorübergehend bis einschließlich 18. Dezember 2026 nach US-Ostküstenzeit. Sie kann vorher geändert, aufgehoben oder verlängert werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Abflug erneut die Hinweise Ihrer Fluggesellschaft.
TL;DR – Neue Erklärung für USA-Flüge ab November 2026
Was ist neu?
Alle Personen auf internationalen Flügen in die USA müssen vor dem Boarding bestätigen, dass sie sich in den vorherigen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben.
Seit wann gilt die neue USA-Regel?
Die Verpflichtung gilt seit dem 4. November 2026 nach deutscher Zeit für entsprechende internationale Abflüge.
Wer muss die Erklärung abgeben?
Die Vorgabe gilt für alle Reisenden: Erwachsene, Kinder, Säuglinge, deutsche Staatsangehörige, US-Bürger, Green-Card-Inhaber und Transitpassagiere.
Gilt die Erklärung auch bei einem Umstieg in den USA?
Ja. Die Erklärung ist auch erforderlich, wenn die USA nur als Umsteigeland dienen und das eigentliche Reiseziel in einem anderen Staat liegt.
Was zählt als Aufenthalt in der Demokratischen Republik Kongo?
Jede physische Anwesenheit zählt. Auch ein Flughafentransit in der Demokratischen Republik Kongo wird berücksichtigt, selbst wenn der Passagier das Flugzeug oder den Transitbereich nicht verlassen hat.
Was passiert, wenn die Erklärung fehlt?
Die Airline darf den Passagier nicht an Bord eines Fluges in die USA oder mit Anschluss in den USA lassen.
Was bleibt unverändert?
Reisepass, ESTA, Visum, Secure-Flight-Daten und weitere Einreisevoraussetzungen bleiben zusätzlich erforderlich.
Was sich für USA-Reisende konkret ändert
Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat eine zusätzliche Abfertigungsvoraussetzung für internationale USA-Flüge eingeführt.
Vor dem Einstieg müssen Reisende eine sogenannte Attestation abgeben. Dabei handelt es sich um eine unterschriebene beziehungsweise digital bestätigte Eigenerklärung.
Der Passagier bestätigt darin, dass er sich in den 21 Tagen vor dem Boarding nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten hat.
Die Fluggesellschaft muss die Erklärung vor dem Einstieg kontrollieren. Je nach Airline kann die Bestätigung erfolgen:
- während des Online-Check-ins,
- in der Airline-App,
- über ein elektronisches Kontrollkästchen,
- mit einer digitalen Unterschrift,
- oder auf einem ausgedruckten und unterschriebenen Formular.
Es gibt derzeit keinen vollständig einheitlichen Ablauf für alle Airlines. Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass die Erklärung automatisch bei jeder Fluggesellschaft auf dieselbe Weise abgefragt wird.
Warum die USA diese Erklärung verlangen
Hintergrund ist eine vorübergehende Gesundheitsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo.
Der Zeitraum von 21 Tagen entspricht der maximalen Inkubationszeit der Erkrankung. Mit der Erklärung soll bereits vor dem Boarding verhindert werden, dass Personen, die sich während dieses Zeitraums in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben, mit einem regulären Linienflug in die USA reisen.
Die Maßnahme bedeutet nicht, dass eine USA-Reise aus Deutschland allgemein als gefährlich gilt. Für die große Mehrheit der Reisenden ändert sich gesundheitlich nichts.
Neu ist jedoch der zusätzliche formale Schritt vor dem Boarding.
Alle USA-Reisenden müssen die Erklärung abgeben
Die Regel richtet sich nicht nur an Reisende, die kürzlich in Afrika waren.
Jeder Fluggast auf einem betroffenen internationalen Flug muss die Bestätigung abgeben.
Dazu gehören unter anderem:
- deutsche Urlauber,
- Geschäftsreisende,
- Kinder und Säuglinge,
- US-amerikanische Staatsbürger,
- US-Staatsangehörige,
- Inhaber einer Green Card,
- Reisende mit Visum,
- ESTA-Reisende,
- Passagiere mit Anschlussflug in den USA.
Wer in den letzten 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo war, bestätigt genau diesen Umstand.
Unsere Erfahrung bei McFlight: Neue Formulare werden häufig zu spät bemerkt
Wir beobachten bei McFlight regelmäßig, dass Reisende zwar Reisepass und ESTA rechtzeitig prüfen, zusätzliche Airline-Formulare aber erst beim Online-Check-in entdecken. Rufen Sie Ihre Buchung deshalb spätestens 24 bis 48 Stunden vor dem Flug auf und kontrollieren Sie, ob die Erklärung digital abgefragt oder als ausgedrucktes Dokument verlangt wird.
Die Regel gilt auch beim Transit durch die USA
Die neue Erklärung wird auch benötigt, wenn die Vereinigten Staaten nicht das endgültige Reiseziel sind.
Beispiele sind Verbindungen wie:
- Frankfurt–New York–Cancún,
- München–Chicago–Toronto,
- Berlin–Atlanta–San José,
- Düsseldorf–Miami–Karibik.
Auch wenn ein Reisender nur am US-Flughafen umsteigt, muss die Erklärung vor dem ersten Flugabschnitt in Richtung USA vorliegen.
Die Vorgabe gilt selbst dann, wenn der Passagier:
- den Flughafen nicht verlassen möchte,
- nur wenige Stunden umsteigt,
- im Transitbereich bleiben soll,
- oder im Flugzeug sitzen bleibt.
Für viele deutsche Reisende ist das besonders wichtig, weil USA-Verbindungen häufig als Zubringer zu Kanada, Mexiko, Mittelamerika oder in die Karibik genutzt werden.
Zusätzlich benötigen visumfreie Reisende bei einem Transit durch die USA in der Regel eine gültige ESTA-Genehmigung. Weitere Hinweise finden Sie im McFlight-Ratgeber zu ESTA und den USA-Einreisebestimmungen 2026.
Was zählt als Aufenthalt in der Demokratischen Republik Kongo?
Als Aufenthalt gilt jede physische Anwesenheit in der Demokratischen Republik Kongo, unabhängig von der Dauer.
Dazu zählen:
- eine Urlaubsreise,
- ein Geschäftsaufenthalt,
- ein Familienbesuch,
- eine Durchreise auf dem Landweg,
- eine Anreise über einen Hafen,
- ein Flughafentransit,
- ein Aufenthalt im Flugzeug während eines Zwischenstopps.
Auch ein Umstieg an einem Flughafen in der Demokratischen Republik Kongo zählt, wenn der Reisende den Flughafen oder das Flugzeug nicht verlassen hat.
Ein reiner Überflug des Landes ohne Landung gilt dagegen nicht als Aufenthalt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und der Republik Kongo. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Staaten. Die neue Erklärung bezieht sich auf die Demokratische Republik Kongo.
Wie werden die 21 Tage berechnet?
Der Tag, an dem eine Person die Demokratische Republik Kongo verlässt, gilt als Tag 0.
Der erste vollständige Kalendertag außerhalb des Landes ist Tag 1.
Ein Flug in die USA ist grundsätzlich erst ab Tag 22 wieder möglich, sofern alle weiteren Reisevoraussetzungen erfüllt sind.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Sie verlassen die Demokratische Republik Kongo am 1. November.
Der 2. November ist Tag 1.
Die 21-tägige Wartezeit endet nach Ablauf des 22. November.
Ab dem 23. November kann ein Flug in die USA grundsätzlich wieder möglich sein.
Reisende mit einer entsprechenden Vorgeschichte sollten die Berechnung nicht knapp auslegen. Prüfen Sie die Reisedaten frühzeitig mit der Fluggesellschaft und den zuständigen US-Stellen.
Was passiert, wenn ich in den letzten 21 Tagen in der DR Kongo war?
Wer sich während der vergangenen 21 Tage in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten hat, darf derzeit grundsätzlich nicht auf einem regulären internationalen Flug in die USA befördert werden.
Das gilt auch für US-amerikanische Staatsbürger und US-Staatsangehörige.
Betroffene Personen sollen nach Verlassen der Demokratischen Republik Kongo mindestens 21 Tage außerhalb der USA bleiben. Eine Einreise beziehungsweise der Flug kann grundsätzlich ab Tag 22 wieder möglich sein.
Ausnahmen können nur von zuständigen Stellen der US-Regierung aus humanitären oder anderen wichtigen staatlichen Gründen erteilt werden.
Ein bereits ausgestelltes Flugticket, eine gültige ESTA-Genehmigung oder ein Visum hebt diese Vorgabe nicht auf.
Zusätzliche Einschränkungen nach Aufenthalten in Uganda oder Südsudan
Neben der Erklärung zur Demokratischen Republik Kongo bestehen separate US-Reisebeschränkungen für bestimmte Personen, die sich kürzlich in Uganda oder Südsudan aufgehalten haben.
Für deutsche Staatsangehörige und andere Personen, die keine US-Bürger oder US-Staatsangehörigen sind, kann ein Aufenthalt in Uganda oder Südsudan während der vorangegangenen 21 Tage dazu führen, dass die Einreise in die USA nicht gestattet wird.
Diese Einschränkungen sind von der neuen Erklärung zu unterscheiden:
- Die Attestation müssen grundsätzlich alle USA-Fluggäste abgeben.
- Die Erklärung fragt nach einem Aufenthalt in der Demokratischen Republik Kongo.
- Für Uganda und Südsudan bestehen zusätzliche Einreisebeschränkungen, die von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus abhängen können.
Wer eine Afrika-Reise mit einem anschließenden USA-Aufenthalt kombinieren möchte, sollte die Reihenfolge der Reise deshalb besonders sorgfältig planen.
McFlight-Praxistipp: Die gesamte Reisekette prüfen
Bei kombinierten Fernreisen reicht es nicht, nur das direkte Abflugland zu betrachten. Entscheidend ist die persönliche Reisehistorie der letzten 21 Tage. Wer zunächst durch Ost- oder Zentralafrika reist und anschließend in die USA fliegen möchte, sollte bereits vor der ersten Buchung prüfen, ob Wartezeiten oder Einreisebeschränkungen entstehen.
Müssen Kinder und Säuglinge eine eigene Erklärung abgeben?
Ja. Die Verpflichtung gilt auch für Kinder und Säuglinge.
Grundsätzlich ist für jeden Passagier eine eigene Erklärung erforderlich.
Bei Minderjährigen kann ein Elternteil, Sorgeberechtigter oder anderer bevollmächtigter Vertreter die Erklärung abgeben und unterzeichnen.
Familien sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine einzige Erklärung automatisch für die gesamte Buchung gilt.
Prüfen Sie beim Online-Check-in, ob die Bestätigung für jeden Reisenden einzeln abgefragt wird. Bei Papierformularen sollte für jedes Familienmitglied ein eigenes Formular vorbereitet werden.
Muss die Erklärung ausgedruckt werden?
Das hängt von der Fluggesellschaft und vom Check-in-Verfahren ab.
Einige Airlines integrieren die Bestätigung in den Online-Check-in. In diesem Fall kann die Erklärung digital über die Webseite oder App abgegeben werden.
Andere Fluggesellschaften verlangen bei einem Check-in am Flughafen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierformular.
Bei einzelnen Airlines kann deshalb Folgendes gelten:
Online-Check-in: digitale Bestätigung innerhalb des Check-in-Prozesses.
Check-in am Flughafen: ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Erklärung mitbringen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass am Flughafen jederzeit genügend Formulare verfügbar sind oder dass die Erklärung noch unmittelbar am Gate problemlos nachgeholt werden kann.
Wer die Reise mit Lufthansa, Condor, American Airlines, Delta Air Lines oder United Airlines plant, sollte die jeweils aktuellen Check-in-Hinweise der ausführenden Airline prüfen.
Wo erhalte ich das Formular?
Die Fluggesellschaft muss sicherstellen, dass Reisende die erforderliche Erklärung abgeben können.
Je nach Airline wird sie bereitgestellt:
- beim Online-Check-in,
- in der App,
- über einen Link in der Check-in-Erinnerung,
- als ausfüllbare PDF-Datei,
- oder am Flughafenschalter.
Für Reisende ist die Airline maßgeblich, die den Flug in die USA tatsächlich durchführt.
Bei Codeshare-Verbindungen kann auf dem Ticket beispielsweise eine Lufthansa-Flugnummer stehen, während der Flug von United Airlines durchgeführt wird. Achten Sie deshalb auf den Hinweis „durchgeführt von“ beziehungsweise „operated by“.
Was passiert, wenn die Erklärung beim Boarding fehlt?
Ohne abgegebene Erklärung darf die Fluggesellschaft den Passagier nicht an Bord lassen.
Die Airline ist verpflichtet, die Bestätigung vor oder spätestens beim Boarding zu kontrollieren.
Ein fehlendes Dokument kann daher zu folgenden Problemen führen:
- Verzögerung beim Check-in,
- zusätzliche Dokumentenprüfung,
- Verweis an einen Serviceschalter,
- verpasstes Boarding,
- Nichtbeförderung.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein fehlendes Formular automatisch zu einer kostenlosen Umbuchung führt. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von Airline, Tarif und konkretem Ablauf ab.
Bereiten Sie die Erklärung deshalb genauso sorgfältig vor wie ESTA, Reisepass und Visum.
Was droht bei einer falschen Erklärung?
Die Bestätigung ist keine unverbindliche Umfrage.
Mit der Unterschrift beziehungsweise digitalen Bestätigung erklärt der Reisende, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.
Wer vorsätzlich falsche oder irreführende Informationen macht, muss nach US-Recht mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Dazu können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen gehören.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine Zwischenlandung oder ein Transit als Aufenthalt zählt, sollte nicht raten. Klären Sie die Situation vor dem Abflug mit der Airline oder einer zuständigen US-Stelle.
Wie werden die Daten der Erklärung verwendet?
Die Fluggesellschaften sammeln und speichern die abgegebenen Erklärungen im Auftrag der US-Behörden.
Airlines müssen die Bestätigungen mindestens 42 Tage nach Ankunft des Fluges aufbewahren und sie den US-Behörden auf Anforderung zur Verfügung stellen können.
Je nach Airline erfolgt die Speicherung in digitaler oder in Papierform.
Die Erklärung enthält insbesondere:
- den Namen des Reisenden,
- die bestätigte Reisehistorie,
- das Datum,
- die Unterschrift oder elektronische Bestätigung.
Die Erklärung ersetzt weder ESTA noch Visum
Die neue CDC-Erklärung ist eine zusätzliche Anforderung.
Für eine gewöhnliche touristische oder geschäftliche USA-Reise benötigen deutsche Staatsangehörige weiterhin:
- einen geeigneten biometrischen Reisepass,
- eine gültige ESTA-Genehmigung oder ein Visum,
- korrekte Secure-Flight-Daten,
- gegebenenfalls eine vollständige erste Aufenthaltsadresse,
- und weitere von der Airline verlangte Angaben.
Ein vorläufiger Reisepass oder bestimmte ältere Dokumente können nicht für eine visumfreie ESTA-Reise ausreichen.
Auch eine genehmigte ESTA garantiert nicht automatisch die Einreise. Die endgültige Entscheidung trifft die US-Grenzbehörde bei der Ankunft.
Gilt die Erklärung auch bei einer bereits gültigen ESTA?
Ja.
Eine bereits genehmigte ESTA-Bescheinigung befreit nicht von der neuen Erklärung.
Beide Verfahren erfüllen unterschiedliche Zwecke:
ESTA prüft vorab die grundsätzliche Berechtigung zur visumfreien Reise.
CDC-Erklärung bestätigt die Reisehistorie der letzten 21 Tage im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitsmaßnahme.
Auch ein gültiges US-Visum, eine Green Card oder ein US-Pass ersetzen die Erklärung nicht.
Gilt die Regel nur für Direktflüge aus Deutschland?
Nein.
Die Erklärung ist unabhängig davon erforderlich, ob Sie direkt oder mit Umstieg in die USA fliegen.
Sie gilt beispielsweise bei:
- Frankfurt–New York,
- München–Los Angeles,
- Berlin–Paris–Miami,
- Düsseldorf–London–Chicago,
- Hamburg–Amsterdam–Atlanta,
- Stuttgart–Frankfurt–Washington.
Entscheidend ist, dass ein internationaler Flug in den USA landet oder über einen US-Flughafen führt.
Prüfen Sie bei Umsteigeverbindungen, an welchem Flughafen und durch welche Airline die Erklärung kontrolliert wird.
Welche USA-Ziele können Reisende bei McFlight vergleichen?
Die neue Erklärung betrifft alle USA-Flüge, unabhängig vom konkreten Reiseziel.
Zu den besonders häufig gesuchten Verbindungen gehören Flüge nach New York, Flüge nach Los Angeles und Flüge nach Las Vegas.
Bei der Flugauswahl sollten Sie neben dem Preis auf folgende Punkte achten:
- ausführende Fluggesellschaft,
- Direktflug oder Umstieg,
- Umstiegsland,
- Gepäckleistungen,
- Tarifbedingungen,
- verfügbare Check-in-Verfahren,
- und ausreichende Zeit für Dokumentenkontrollen.
So bereiten Sie Ihre USA-Reise jetzt richtig vor
Einige Tage vor dem Flug
Prüfen Sie Reisepass, ESTA oder Visum.
Kontrollieren Sie Ihre Reisehistorie der vergangenen 21 Tage.
Prüfen Sie insbesondere Aufenthalte und Transitstopps in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda oder Südsudan.
Ermitteln Sie die ausführende Fluggesellschaft.
Lesen Sie deren aktuelle Hinweise zur CDC-Erklärung.
Sobald der Online-Check-in öffnet
Achten Sie darauf, ob die Attestation digital abgefragt wird.
Füllen Sie die Erklärung für jeden Reisenden aus.
Kontrollieren Sie Namen und Reisedaten.
Speichern Sie die Bestätigung oder machen Sie einen Screenshot, sofern dies möglich ist.
Bei einem Check-in am Flughafen
Prüfen Sie, ob Ihre Airline ein ausgedrucktes Formular verlangt.
Füllen Sie das Dokument vor der Anreise vollständig aus.
Unterschreiben Sie die Erklärung an der vorgesehenen Stelle.
Planen Sie zusätzliche Zeit für die Dokumentenkontrolle ein.
Vor dem Boarding
Halten Sie bereit:
- Reisepass,
- Bordkarte,
- ESTA- oder Visuminformationen,
- CDC-Erklärung,
- gegebenenfalls Nachweise zu Ihrer Reiseroute.
Häufige Fehler bei der neuen USA-Erklärung
Nur Erwachsene vorbereiten
Auch Kinder und Säuglinge benötigen eine eigene Erklärung.
USA-Transit übersehen
Die Bestätigung gilt auch, wenn die USA nur als Umsteigeland dienen.
Nur das Reiseziel betrachten
Entscheidend ist die Reisehistorie der vorherigen 21 Tage.
Republik Kongo und DR Kongo verwechseln
Die Erklärung bezieht sich auf die Demokratische Republik Kongo.
Flughafentransit nicht als Aufenthalt werten
Auch ein Umstieg in der DR Kongo kann als physische Anwesenheit gelten.
ESTA als ausreichenden Nachweis ansehen
Die neue Erklärung ist zusätzlich zur ESTA erforderlich.
Auf ein Formular am Gate hoffen
Je nach Airline muss das Dokument bereits beim Check-in vorliegen.
Das Ablaufdatum der Regelung ignorieren
Die Vorgabe ist derzeit zeitlich befristet, kann aber verlängert oder geändert werden.
Was wir bei McFlight regelmäßig beobachten: Ein Dokument fehlt trotz guter Vorbereitung
Bei Fernreisen werden oft die bekannten Unterlagen sorgfältig vorbereitet, während kurzfristig eingeführte Airline- oder Gesundheitsformulare übersehen werden. Kontrollieren Sie deshalb nicht nur Ihre Buchungsbestätigung, sondern auch aktuelle E-Mails und Check-in-Hinweise der ausführenden Fluggesellschaft.
Wie lange gilt die neue USA-Regel?
Die aktuelle Anordnung gilt nach jetzigem Stand bis 18. Dezember 2026 um 23:59 Uhr US-Ostküstenzeit.
In Deutschland endet dieser Zeitraum aufgrund der Zeitverschiebung erst am Morgen des 19. Dezember.
Die US-Behörden können die Regelung:
- verlängern,
- ändern,
- auf weitere Länder ausweiten,
- oder vorzeitig aufheben.
Wer im Dezember oder später in die USA fliegt, sollte deshalb kurz vor Reisebeginn erneut prüfen, ob die Erklärung weiterhin verlangt wird.
McFlight.de Fazit: Auch Reisende ohne Afrika-Aufenthalt müssen handeln
Die neue USA-Regel betrifft nicht nur eine kleine Gruppe von Afrika-Reisenden.
Seit dem 4. November 2026 muss jeder Passagier eines internationalen USA-Fluges die zusätzliche Erklärung abgeben. Das gilt für Direktflüge, Umsteigeverbindungen, Transit in den USA, Kinder, Säuglinge, deutsche Staatsangehörige und US-Bürger.
Für die meisten Reisenden ist die Bestätigung schnell erledigt, weil sie sich in den vergangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben.
Problematisch wird es jedoch, wenn das Formular übersehen wird oder erst unmittelbar am Gate auffällt.
Die wichtigste Empfehlung von McFlight lautet deshalb:
Prüfen Sie beim Online-Check-in, wie Ihre Airline die Erklärung abfragt. Bereiten Sie bei einem Flughafen-Check-in das Papierformular rechtzeitig vor und planen Sie etwas mehr Zeit für die Dokumentenkontrolle ein.
Jetzt USA-Flüge bei McFlight vergleichen und bei der Auswahl neben Preis und Flugzeit auch Airline, Umstieg und Check-in-Ablauf berücksichtigen.
FAQ: Neue CDC-Erklärung für USA-Flüge ab November 2026
1. Was ist die neue USA-Attestation?
Die Attestation ist eine unterschriebene oder digital bestätigte Erklärung, dass sich der Reisende in den 21 Tagen vor dem Boarding nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten hat.
2. Seit wann ist die Erklärung verpflichtend?
Die Pflicht gilt seit dem 4. November 2026 nach deutscher Zeit für internationale Flüge, die in den USA ankommen oder dort einen Zwischenstopp einlegen.
3. Müssen deutsche Urlauber das Formular ausfüllen?
Ja. Die Verpflichtung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Passagiere auf betroffenen internationalen Flügen.
4. Benötigen Kinder und Babys eine eigene Erklärung?
Ja. Für jedes Kind und jeden Säugling ist eine eigene Bestätigung erforderlich. Eltern oder andere berechtigte Vertreter können sie stellvertretend abgeben.
5. Gilt die Erklärung auch bei einem Umstieg in den USA?
Ja. Die Bestätigung ist auch erforderlich, wenn die USA nur als Transitland genutzt werden und das eigentliche Reiseziel woanders liegt.
6. Muss ich das Formular ausdrucken?
Das hängt von der Airline ab. Beim Online-Check-in kann eine digitale Bestätigung ausreichen. Beim Check-in am Flughafen verlangen einzelne Airlines ein ausgedrucktes und unterschriebenes Formular.
7. Was passiert, wenn ich in den letzten 21 Tagen in der DR Kongo war?
Dann dürfen Sie grundsätzlich nicht auf einen regulären Flug in die USA befördert werden. Eine Reise kann normalerweise erst ab Tag 22 nach Verlassen der DR Kongo wieder möglich sein.
8. Zählt ein Umstieg in der Demokratischen Republik Kongo als Aufenthalt?
Ja. Auch ein Flughafentransit zählt, selbst wenn Sie das Flugzeug oder den Transitbereich nicht verlassen haben.
9. Was gilt nach einem Aufenthalt in Uganda oder Südsudan?
Für deutsche und andere nicht US-amerikanische Staatsangehörige bestehen separate Einreisebeschränkungen, wenn sie sich in den vorherigen 21 Tagen in Uganda oder Südsudan aufgehalten haben.
10. Ersetzt die Erklärung meine ESTA-Genehmigung?
Nein. Die Erklärung wird zusätzlich zu ESTA, Visum, Reisepass und weiteren Einreiseanforderungen benötigt.
11. Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht abgebe?
Die Fluggesellschaft darf Sie nicht an Bord des USA-Fluges lassen. Bereiten Sie die Bestätigung deshalb vor dem Abschluss des Check-ins vor.
12. Wie lange gilt die neue Regelung?
Nach aktuellem Stand gilt sie bis einschließlich 18. Dezember 2026 nach US-Ostküstenzeit. Eine Verlängerung, Änderung oder frühere Aufhebung ist möglich.



