Doch beim Fliegen reicht es nicht, den Zusatzakku einfach irgendwo einzupacken.
Powerbanks gehören ausschließlich in die Kabine, nicht ins aufgegebene Gepäck. Eine erlaubte Mitnahme bedeutet außerdem nicht automatisch, dass Sie damit während des Fluges Ihr Smartphone laden dürfen. Dafür gelten zusätzliche Vorgaben, die sich zwischen Fluggesellschaften unterscheiden.
Wer die Regeln vor der Abreise prüft, kann unnötiges Umpacken am Flughafen vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es bei Kapazität, Aufbewahrung und Nutzung ankommt – und welchen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, wenn Ihr Handgepäck am Gate doch aufgegeben werden muss.
Das Wichtigste in Kürze
Darf eine Powerbank mit ins Flugzeug?
Grundsätzlich ja, sofern sie die geltenden Anforderungen erfüllt. Sie muss im Handgepäck beziehungsweise bei Ihnen in der Kabine bleiben. Im Aufgabegepäck ist sie nicht erlaubt.
Wie viele Powerbanks dürfen mit?
Die seit dem 27. März 2026 geltenden internationalen ICAO-Vorgaben begrenzen die Mitnahme auf zwei pro Person. Airlines können strengere Regeln festlegen: Emirates erlaubt beispielsweise nur eine.
Darf ich die Powerbank während des Fluges benutzen?
Das Aufladen der Powerbank selbst ist nach den neuen ICAO-Vorgaben untersagt. Lufthansa und Eurowings verbieten grundsätzlich auch, damit andere Geräte zu laden. Mitnehmen und benutzen sind zwei unterschiedliche Fragen.
Was hat sich bei den Powerbank-Regeln 2026 geändert?
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat ihre Vorgaben am 27. März 2026 ergänzt. Für Flug Passagiere kamen insbesondere die Beschränkung auf zwei Powerbanks sowie das Verbot hinzu, diese während des Fluges aufzuladen.
Die Lufthansa Group hatte bereits zum 15. Januar 2026 zusätzliche Einschränkungen eingeführt. Neben dem Lade- und Nutzungsverbot gehört dazu, Powerbanks nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen aufzubewahren.
Für Ihre Reisevorbereitung bedeutet das: Eine Packroutine, die bei einem früheren Flug funktioniert hat, sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Kontrollieren Sie vor der nächsten Reise die aktuellen Hinweise der ausführenden Fluggesellschaft.
Powerbank im Koffer oder Handgepäck: Wohin gehört sie?
Eine Powerbank darf nicht in den aufgegebenen Koffer. Das gilt unabhängig davon, ob sie ausgeschaltet ist oder gerade kein Gerät lädt. Auch Akkuhüllen für Smartphones werden in den entsprechenden Gefahrgutregeln wie externe Akkus behandelt.
Der Hintergrund: Lithium-Akkus können beispielsweise bei Beschädigung oder Überhitzung gefährlich reagieren. In der Kabine lassen sich Auffälligkeiten erkennen und der Besatzung melden. Deshalb ist auch die zugängliche Aufbewahrung wichtig.
Unser Packtipp: Legen Sie die Powerbank bereits zu Hause in eine kleine, separate Schutzhülle. Bewahren Sie diese dort auf, wo Sie vor dem Einsteigen schnell darauf zugreifen können.
Besonders wichtig: Wenn Ihr Handgepäck am Gate aufgegeben wird
Ihr Kabinenkoffer soll kurzfristig in den Frachtraum? Nehmen Sie die Powerbank vor der Übergabe heraus und behalten Sie sie in der Kabine. Dass der Koffer ursprünglich als Handgepäck vorgesehen war, ändert an dieser Pflicht nichts.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Am Gate werden Sie gebeten, Ihren Trolley abzugeben. Liegt die Powerbank ganz unten zwischen Kleidung und Schuhen, müssen Sie unter Zeitdruck umpacken.
Praktischer ist eine kleine Tasche, die Sie sofort entnehmen können. Kontrollieren Sie vor der Übergabe bewusst, ob noch eine zweite Powerbank oder ein anderer loser Ersatzakku im Koffer liegt.
Wie groß darf eine Powerbank im Flugzeug sein?
Entscheidend ist die gespeicherte Energie in Wattstunden, abgekürzt Wh. Die auf der Verpackung groß beworbene Ladeleistung in Watt beantwortet diese Frage nicht.
Bis 100 Wh: Bei vielen Airlines ohne vorherige Genehmigung
Lufthansa und Eurowings erlauben Powerbanks bis einschließlich 100 Wh grundsätzlich ohne besondere Transportgenehmigung, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere die Mengenbegrenzung und die richtige Aufbewahrung.
Eine allgemeine Zusage für jede Airline ist das jedoch nicht. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die konkrete Fluggesellschaft und Ihre gesamte Flugroute.
Über 100 bis 160 Wh: Keine pauschale Freigabe
Lufthansa und Eurowings nennen aktuell eine Möglichkeit zur Mitnahme von Powerbanks mit mehr als 100 bis höchstens 160 Wh, allerdings nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft. Air New Zealand begrenzt Powerbanks dagegen ausdrücklich auf höchstens 100 Wh.
Verlassen Sie sich bei einem größeren Modell deshalb nicht auf die allgemeine Aussage „Bis 160 Wh geht das schon“. Klären Sie die Mitnahme vor der Reise und halten Sie eine erforderliche Genehmigung griffbereit.
Auch die IATA weist darauf hin, dass die Genehmigungsmöglichkeit für größere Powerbanks nicht in ihre zum 1. Januar 2027 geltende nächste Gefahrgut-Ausgabe übernommen wird. Für eine Reise im kommenden Jahr sollten Sie die Anforderungen daher erneut prüfen.
Über 160 Wh: Nicht als normales Reisegepäck einplanen
Powerbanks oberhalb von 160 Wh sind keine regulär zulässigen Gegenstände im Passagiergepäck. Die IATA verweist für solche Batterien auf die gesonderten Anforderungen an einen Frachttransport.
Unsere Planungsempfehlung: Nehmen Sie nur die Kapazität mit, die Sie tatsächlich benötigen. Ein eindeutig gekennzeichnetes Modell unter 100 Wh vereinfacht die Vorbereitung – ersetzt aber nicht die Prüfung der Airline-Regeln.
Sind 10.000 oder 20.000 mAh im Flugzeug erlaubt?
Die Angabe in Milliamperestunden, kurz mAh, allein reicht für eine sichere Einordnung nicht. Zur Berechnung der Wattstunden wird zusätzlich die zugehörige Batteriespannung benötigt:
Wh = mAh × Volt ÷ 1.000.
Bei einer ausdrücklich angenommenen Nennspannung von 3,7 Volt ergeben sich folgende Rechenbeispiele:
- 10.000 mAh entsprechen 37 Wh.
- 20.000 mAh entsprechen 74 Wh.
- 30.000 mAh entsprechen 111 Wh.
Eine 20.000-mAh-Powerbank mit dieser Spannung liegt damit unter 100 Wh. Ein 30.000-mAh-Modell liegt bereits darüber.
Verwenden Sie für die Berechnung die zur angegebenen Akkukapazität gehörende Nennspannung, nicht beliebig eine USB-Ausgangsspannung. Am einfachsten ist die Prüfung anhand der direkt auf dem Gerät ausgewiesenen Wh-Angabe.
Wichtig: Die Rechnung beurteilt nur die Energiemenge. Ob die Powerbank tatsächlich mitreisen darf, hängt zusätzlich von Zustand, Kennzeichnung, Anzahl und den geltenden Beförderungsregeln ab.
Lufthansa, Eurowings und Emirates: Diese Unterschiede sollten Sie kennen
Lufthansa: Mitnahme möglich, Nutzung grundsätzlich verboten
Lufthansa erlaubt höchstens zwei Powerbanks pro Person. Sie dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Gepäckfach über den Sitzen transportiert werden. Das Aufladen und Verwenden ist grundsätzlich untersagt; eine Ausnahme nennt die Airline für zugelassene medizinische Geräte.
Benötigen Sie eine Stromversorgung für ein medizinisches Gerät, stimmen Sie diese vor der Reise ausdrücklich mit der Airline ab. Gehen Sie nicht davon aus, dass jede private Powerbank automatisch unter die Ausnahme fällt.
Eurowings: Zugänglich am Sitz statt oben im Gepäckfach
Auch Eurowings erlaubt maximal zwei Powerbanks und untersagt grundsätzlich Laden und Nutzung. Die Geräte dürfen beispielsweise in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden – nicht im Gepäckfach darüber.
Planen Sie also nicht damit, die Powerbank im oben verstauten Kabinenkoffer zu lassen und bei Bedarf herauszuholen. Ihr Aufbewahrungsort muss bereits während des Fluges den Vorgaben entsprechen.
Emirates: Nur eine Powerbank unter 100 Wh
Emirates erlaubt eine Powerbank pro Person mit weniger als 100 Wh. Die Kapazitätsangabe muss vorhanden sein. Nutzung, Aufladen und Aufbewahrung im Gepäckfach über den Sitzen sind untersagt; vorgesehen sind die Sitztasche oder eine Tasche unter dem Vordersitz.
Das Beispiel zeigt, warum Sie eine bei Lufthansa zulässige Anzahl nicht einfach auf einen Emirates-Flug übertragen sollten.
Darf ich mein Smartphone an Bord überhaupt noch laden?
Ein Powerbank-Verbot ist nicht automatisch ein Verbot sämtlicher Lademöglichkeiten.
Die europäische Luftfahrtbehörde EASA empfiehlt, Geräte an Bord nicht über Powerbanks, sondern ausschließlich über die dafür vorgesehene Stromversorgung am Sitz zu laden. Ob diese auf Ihrem Flug verfügbar ist und genutzt werden darf, müssen Sie für die konkrete Verbindung prüfen.
Unser Tipp für Ihre Vorbereitung: Laden Sie Smartphone und andere wichtige Geräte vor der Abreise. Speichern Sie Bordkarte, Unterkunftsadresse und wichtige Reiseunterlagen zusätzlich offline.
Verlassen Sie sich nicht darauf, unterwegs jederzeit nachladen zu können. Überlegen Sie insbesondere bei einem langen Reisetag, welche Dokumente Sie auch unabhängig vom Smartphone benötigen.
So verpacken Sie Ihre Powerbank richtig
Powerbanks müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden. Geeignet sind beispielsweise die Originalverpackung oder eine separate Schutzhülle. Freiliegende Kontakte müssen so geschützt sein, dass sie nicht mit leitenden Gegenständen in Berührung kommen können.
Legen Sie die Powerbank daher nicht lose zwischen Schlüssel, Münzen und andere Metallgegenstände. Packen Sie sie separat und vermeiden Sie Druck durch schwere Gegenstände.
Kontrollieren Sie außerdem die Kennzeichnung. Bei Emirates gehört eine vorhandene Kapazitätsangabe ausdrücklich zu den Annahmebedingungen. Ist die Beschriftung Ihres Geräts kaum noch lesbar, klären Sie die Mitnahme vor der Reise.
Was gilt für magnetische und kabellose Powerbanks?
Auch ein magnetisch am Smartphone befestigter Zusatzakku bleibt eine Powerbank. Entscheidend ist die Funktion als externer Energiespeicher, nicht, ob ein Kabel verwendet wird. Ein Nutzungsverbot lässt sich deshalb nicht durch kabelloses Laden umgehen.
Was gilt für einen Koffer mit eingebauter Powerbank?
Bei entsprechend ausgestatteten „Smart Bags“ müssen Sie die Akkuregeln ebenfalls beachten. Emirates erlaubt solche Koffer als Aufgabegepäck nur, wenn die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt wird. Nicht entfernbare Akkus können dazu führen, dass das Gepäckstück nicht akzeptiert wird.
Prüfen Sie deshalb vor der Reise, ob sich der Akku tatsächlich entnehmen lässt – nicht erst am Check-in-Schalter.
Beschädigte oder aufgeblähte Powerbank: Nicht mitnehmen
Eine aufgeblähte, beschädigte oder durchstoßene Powerbank gehört nicht ins Reisegepäck. Solche Akkus können instabil sein. Prüfen Sie Ihr Gerät vor dem Packen und nehmen Sie ein auffälliges Modell nicht mit.
Wird ein Gerät an Bord ungewöhnlich heiß, beginnt es zu rauchen oder zeigt andere deutliche Auffälligkeiten, informieren Sie sofort die Kabinenbesatzung. Versuchen Sie nicht, es eigenständig durch die Kabine zu tragen oder zu kühlen. Folgen Sie den Anweisungen der Crew.
Rutscht ein Smartphone oder Akku in die Sitzmechanik, bewegen Sie den Sitz nicht selbst. Rufen Sie die Besatzung, damit das Gerät ohne zusätzliche Beschädigung geborgen werden kann.
Umsteigeflug und Rückreise: Jede Airline einzeln prüfen
Unterschiedliche Fluggesellschaften und nationale Vorgaben können zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Deshalb genügt es nicht, ausschließlich die Regeln für den ersten Flugabschnitt zu lesen.
Prüfen Sie Ihre Reise als Ganzes: Welche Airline führt den Hinflug aus? Wer übernimmt einen Anschluss? Gelten auf dem Rückflug dieselben Bedingungen?
Orientieren Sie Ihre Packliste an den Anforderungen aller beteiligten Flugabschnitte. So müssen Sie nicht erst beim Umsteigen nach einer Lösung für eine dort unzulässige Powerbank suchen.
Mit McFlight den passenden Flug finden – und das Gepäck richtig planen
Eine gute Flugentscheidung berücksichtigt nicht nur den Ticketpreis. Überlegen Sie bereits beim Vergleich, welches Hand- und Aufgabegepäck Sie benötigen und wie Sie wichtige Gegenstände während der Reise zugänglich halten.
Auf McFlight.de können Sie Flugangebote verschiedener Anbieter sowie Flugzeiten und Tarifdetails vergleichen.
Eine zusätzlich gebuchte Gepäckleistung setzt die Gefahrgutregeln allerdings nicht außer Kraft: Auch mit einem größeren Freigepäck bleibt eine Powerbank vom Aufgabegepäck ausgeschlossen.
Vergleichen Sie deshalb das vollständige Angebot für Ihre Reise – und prüfen Sie anschließend die aktuellen Packvorgaben der ausführenden Airline.
Fazit: Nicht nur mitnehmen – richtig einpacken
Bei einer Powerbank kommt es auf mehr an als auf die Frage, ob sie in die Tasche passt. Prüfen Sie Kapazität, Anzahl, Zustand, Aufbewahrung und Nutzung getrennt voneinander.
Legen Sie das Gerät vor der Abreise griffbereit ins passende Handgepäck und denken Sie beim möglichen Aufgeben eines Kabinenkoffers daran, es herauszunehmen. Kontrollieren Sie die Airline-Vorgaben für sämtliche Flugabschnitte.
Planen Sie Ihre nächste Reise? Vergleichen Sie jetzt auf McFlight.de passende Flüge und wählen Sie die Verbindung mit den Gepäckleistungen, die Sie wirklich benötigen.
Die Angaben entsprechen dem Recherchestand vom 8. Oktober 2026. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben der ausführenden Fluggesellschaft und gegebenenfalls zusätzliche nationale Anforderungen vor Ihrer Reise erneut.



