McFlight Logo
  • Home
  • Kundencenter
  • Reiseschutz
  • Mietwagen
  • Reisequiz
  • Wir über uns
  • Home
  • Kundencenter
  • Reiseschutz
  • Mietwagen
  • Reisequiz
  • Wir über uns
Blick in die Flughafen Halle.
  1. Startseite
  2. Aktuelles
  3. 100-ml-Regel im Handgepäck 2026: Wo jetzt 2 Liter erlaubt sind – und wo nicht
Tipps & Tricks

100-ml-Regel im Handgepäck 2026: Wo jetzt 2 Liter erlaubt sind – und wo nicht

29. Oktober 2026
MAREN Pfeiffer McFlight.de Redaktion

Die 100-ml-Regel ist an mehreren deutschen Flughäfen gefallen. Reisende dürfen in München, Nürnberg und Köln/Bonn inzwischen größere Flüssigkeitsbehälter durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen. An anderen Airports hängt die erlaubte Menge weiterhin vom Terminal, Gate oder sogar von der tatsächlich genutzten Kontrollstelle ab.

Genau dieser Flickenteppich birgt ein neues Risiko: Eine gefüllte Getränkeflasche kann beim Hinflug problemlos durch die Kontrolle kommen, beim Rückflug oder Umstieg aber zurückgewiesen werden. Auch ein moderner CT-Scanner bedeutet nicht automatisch, dass an jedem Flughafen dieselben Mengen erlaubt sind.

Wer 2026 fliegt, sollte deshalb nicht nur die Regeln am Abflughafen prüfen. Entscheidend sind der gesamte Reiseweg, mögliche Transferkontrollen und die Vorgaben des Rückflughafens.

Über die McFlight-Flugsuche können Sie passende Verbindungen vergleichen. Prüfen Sie anschließend die Flüssigkeitsregeln aller Flughäfen, an denen Sie eine Sicherheitskontrolle passieren.

Stand: 29. Oktober 2026. Flughafenregeln und eingesetzte Kontrolltechnik können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise Ihres Abflug-, Umsteige- und Rückflughafens vor der Reise erneut.

Flüssigkeiten im Handgepäck 2026

Ist die 100-ml-Regel in Deutschland abgeschafft?

Nein. Die Regel ist nur an bestimmten Flughäfen und Kontrollstellen aufgehoben. An anderen Airports gilt weiterhin: maximal 100 Milliliter pro Behälter im transparenten Ein-Liter-Beutel.

An welchen deutschen Flughäfen sind größere Flüssigkeitsbehälter erlaubt?

München, Nürnberg und Köln/Bonn haben ihre Sicherheitskontrollen umfassend modernisiert. Dort sind größere Flüssigkeitsmengen nach den jeweiligen Flughafenregeln möglich.

Wie viel Flüssigkeit darf in München ins Handgepäck?

Am Flughafen München sind seit dem 18. September 2026 Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern zugelassen. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können im Handgepäck bleiben.

Was gilt in Frankfurt und Berlin?

Dort gelten gemischte Regeln. An CT-Kontrollen sind größere Behälter möglich, an konventionellen sowie bestimmten Sonder- und Transferkontrollen bleibt es bei maximal 100 Millilitern.

Gilt am Flughafen Düsseldorf und in Hamburg weiterhin die 100-ml-Regel?

Ja. Die offiziellen Reisehinweise beider Flughäfen sehen weiterhin maximal 100 Milliliter je Behälter im transparenten Ein-Liter-Beutel vor.

Was ist bei einem Umstieg wichtig?

Bei einer erneuten Sicherheitskontrolle gelten die Regeln des Umsteigeflughafens. Eine in München erlaubte Ein-Liter-Flasche kann bei einer späteren konventionellen Kontrolle nicht mehr zulässig sein.

Wie packe ich ohne Risiko?

Wenn Sie nicht für jede Kontrolle Ihrer Reise eine eindeutige Zwei-Liter-Freigabe bestätigen können, bleibt die klassische Vorbereitung mit 100-Milliliter-Behältern die sicherste Lösung.

Was sich bei Flüssigkeiten im Handgepäck verändert hat

Die klassische Handgepäckregel ist vielen Reisenden seit Jahren bekannt:

  • maximal 100 Milliliter je Behälter,
  • alle Behälter gemeinsam in einem transparenten und wiederverschließbaren Beutel,
  • maximal ein Liter Fassungsvermögen des Beutels,
  • ein Beutel pro Person.

Diese Regel verschwindet nicht überall gleichzeitig. Der Grund für die Lockerung sind neue CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen. Sie erzeugen dreidimensionale Bilder des Gepäckinhalts und ermöglichen eine genauere Prüfung.

An entsprechend ausgestatteten und freigegebenen Kontrollen können Flüssigkeiten und elektronische Geräte häufig im Handgepäck bleiben. Teilweise sind außerdem Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern erlaubt.

Dabei müssen zwei Änderungen klar voneinander getrennt werden:

Flüssigkeiten und Elektronik müssen nicht ausgepackt werden.

Das betrifft die Vorbereitung auf die Kontrolle.

Behälter mit mehr als 100 Millilitern sind erlaubt.

Das betrifft die tatsächlich zulässige Flüssigkeitsmenge.

Nicht jede Kontrollstelle, an der Laptop und Flüssigkeitsbeutel im Koffer bleiben dürfen, erlaubt automatisch große Getränkeflaschen oder Kosmetikbehälter.

Warum CT-Scanner nicht automatisch überall dieselben Regeln bedeuten

Die technische Ausstattung allein entscheidet nicht über die erlaubte Flüssigkeitsmenge.

Zusätzlich relevant sind:

  • die behördliche Freigabe,
  • die eingesetzte Software,
  • die konkrete Kontrollstelle,
  • die Vorgaben des Flughafens,
  • mögliche Sonderkontrollen,
  • der weitere Reiseweg.

Deshalb können selbst innerhalb eines Flughafens unterschiedliche Regeln gelten. Ein Passagier in Terminal 3 darf möglicherweise einen größeren Behälter mitnehmen, während ein Umsteiger an einer anderen Kontrolle weiterhin auf 100 Milliliter begrenzt ist.

Die Aussage „Der Flughafen besitzt CT-Scanner“ reicht daher nicht für die Packentscheidung aus.

Flughafen München: 100-ml-Regel vollständig aufgehoben

Am Flughafen München wurde die bisherige 100-ml-Begrenzung zum 18. September 2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollen aufgehoben.

Für Reisende bedeutet das:

  • Flüssigkeitsbehälter dürfen bis zu zwei Liter fassen,
  • Flüssigkeiten können im Handgepäck bleiben,
  • Laptops, Tablets und andere elektronische Geräte müssen nicht separat ausgepackt werden,
  • der klassische transparente Ein-Liter-Beutel ist für die Kontrolle nicht mehr erforderlich.

Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern gehören weiterhin ins Aufgabegepäck.

Der McFlight-Guide zum Flughafen München hilft Ihnen zusätzlich bei der Planung von Terminal, Anreise, Check-in und Sicherheitskontrolle.

Rückflug und Anschluss nicht vergessen

Die Münchner Lockerung gilt für die Kontrolle am Flughafen München. Sie sagt nichts über die Regel am Urlaubsort aus.

Fliegen Sie beispielsweise von München zu einem Flughafen, an dem weiterhin die 100-ml-Regel gilt, darf ein dort gekaufter großer Kosmetikbehälter möglicherweise nicht durch die Kontrolle des Rückflugs.

Dasselbe gilt bei einer Transferkontrolle auf dem Reiseweg.

Unsere Erfahrung bei McFlight: Für Hin- und Rückflug packen

Wir beobachten bei McFlight häufig, dass Reisende nur die Regel des deutschen Abflughafens prüfen. Entscheidend ist jedoch die strengste Sicherheitskontrolle der gesamten Reise. Wer in München mit einer großen Flasche startet, muss diese beim Rückflug möglicherweise aufgeben, verbrauchen oder zurücklassen. Prüfen Sie deshalb bereits vor dem Packen auch den Rückflughafen.

Flughafen Nürnberg: Bis zu zwei Liter je auslaufsicherem Behälter

Nürnberg war im Mai 2026 der erste deutsche Flughafen, an dem die 100-ml-Regel vollständig aufgehoben wurde.

Am Airport Nürnberg gilt:

  • Flüssigkeiten und Gele dürfen in auslaufsicheren Behältern mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen mitgeführt werden,
  • die Behälter müssen nicht in einem transparenten Ein-Liter-Beutel verpackt sein,
  • Flüssigkeiten bleiben während der Kontrolle im Handgepäck,
  • Laptops und andere elektronische Geräte müssen nicht separat ausgepackt werden.

Die Anzahl der Flüssigkeitsbehälter ist nach den Flughafenhinweisen nicht durch eine eigene Flüssigkeitsregel begrenzt. Größe und Gewicht des Handgepäcks werden jedoch weiterhin von der gebuchten Airline und dem Tarif bestimmt.

Informationen zur Flughafenanreise finden Sie im McFlight-Guide zum Flughafen Nürnberg.

Coffee-to-go-Becher bleiben problematisch

Die Lockerung bedeutet nicht, dass jeder beliebige Flüssigkeitsbehälter zugelassen ist.

Nicht auslaufsichere Behälter wie offene Getränkebecher oder Coffee-to-go-Becher können von den CT-Anlagen nicht zuverlässig kontrolliert werden und werden zurückgewiesen.

Eine verschlossene Trinkflasche ist deshalb etwas anderes als ein offener Kaffeebecher.

Köln/Bonn: Bis zu zwei Liter Flüssigkeit pro Person

Auch am Flughafen Köln/Bonn wurden die Flüssigkeitsregeln deutlich gelockert.

Reisende dürfen insgesamt bis zu zwei Liter Flüssigkeit pro Person im Handgepäck mitführen. Die Menge kann auf mehrere auslaufsichere Behälter verteilt werden, beispielsweise:

  • zwei Flaschen mit jeweils einem Liter,
  • vier Flaschen mit jeweils 500 Millilitern,
  • mehrere kleinere Behälter bis zur Gesamtmenge von zwei Litern.

Gefüllte und fest verschlossene Trinkflaschen sind grundsätzlich möglich. Ein transparenter Flüssigkeitsbeutel ist nicht erforderlich. Elektronische Geräte können ebenfalls im Handgepäck bleiben.

Nicht auslaufsichere Becher sind auch in Köln/Bonn nicht zulässig.

Wer neue Flugverbindungen ab dem Airport sucht, findet weitere Informationen im McFlight-Artikel über neue Flugstrecken ab Köln/Bonn.

Frankfurt: Die Regel hängt vom Kontrollweg ab

Am Flughafen Frankfurt ist die Situation komplizierter.

In Terminal 3 sowie an den meisten Sicherheitskontrollen in Terminal 1 werden moderne CT-Scanner eingesetzt. Dort sind Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern erlaubt. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können im Handgepäck bleiben.

Die alte 100-ml-Regel gilt jedoch weiterhin an:

  • den Gates C1, C2, C4 und C6,
  • bestimmten Sonderkontrollen in Terminal 1,
  • verschiedenen Transferkontrollen.

Dort müssen Flüssigkeiten weiterhin in Behältern mit maximal 100 Millilitern mitgeführt und gemeinsam in einem transparenten Ein-Liter-Beutel verpackt werden.

Im McFlight-Guide zum Flughafen Frankfurt finden Sie weitere Informationen zu Terminal 1, Terminal 3, Sicherheitskontrollen und FRA SmartWay.

Warum die Transferkontrolle besonders wichtig ist

Ein Reisender kann am Ausgangsflughafen eine große Flasche durch die Kontrolle mitnehmen und später in Frankfurt erneut kontrolliert werden.

Führt der Transferweg über eine Kontrollstelle mit konventioneller Technik, gilt wieder die 100-ml-Grenze. Die zuvor zulässige Flasche kann dann zum Problem werden.

Auch ein Einkauf hinter der ersten Sicherheitskontrolle ist nicht automatisch an jeder späteren Kontrollstelle erlaubt. Duty-free-Flüssigkeiten sollten im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben; der Kaufbeleg muss griffbereit sein.

Berlin Brandenburg: CT-Kontrollen und konventionelle Bereiche nebeneinander

Auch am BER gelten unterschiedliche Flüssigkeitsregeln.

Mit CT-Technik ausgestattet sind derzeit:

  • die Kontrollbereiche 1 und 5 in Terminal 1,
  • die Sicherheitskontrolle in Terminal 2.

Dort können Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern erlaubt sein. Flüssigkeiten und elektronische Geräte bleiben im Handgepäck.

Die Kontrollbereiche 2 und 4 in Terminal 1 arbeiten weiterhin mit konventioneller Technik. Dort gilt:

  • maximal 100 Milliliter je Behälter,
  • transparenter Ein-Liter-Beutel,
  • Flüssigkeiten und größere Elektronik separat vorlegen.

Obwohl alle Sicherheitskontrollen zu allen Gates führen, empfiehlt der Flughafen weiterhin, Flüssigkeiten nach der 100-ml-Regel vorzubereiten. Kontrollbereiche können geschlossen, ausgelastet oder operativ anders zugewiesen sein.

Weitere Hinweise finden Sie im McFlight-Flughafenguide für den BER.

McFlight-Praxistipp: Nicht auf eine bestimmte Kontrollspur wetten

Unsere Erfahrung bei McFlight zeigt, dass ein theoretisch nutzbarer CT-Bereich keine sichere Packgarantie ist.Öffnungszeiten, Warteschlangen und betriebliche Steuerung können sich am Reisetag ändern. Wenn eine große Flüssigkeit nur an einer bestimmten Kontrollstelle zulässig wäre, entsteht unnötiges Risiko. Packen Sie bei gemischten Systemen weiterhin 100-ml-konform.

Stuttgart: Moderne Technik, aber keine verlässliche Zwei-Liter-Garantie

Am Flughafen Stuttgart sind sämtliche Kontrollspuren in Terminal 1 und ein Teil der Spuren in Terminal 3 mit CT-Scannern ausgestattet.

An diesen Kontrollen können Flüssigkeiten und elektronische Geräte grundsätzlich im Handgepäck bleiben.

Allerdings gilt:

  • Nicht alle Kontrollspuren besitzen CT-Technik.
  • CT-Spuren können zeitweise geschlossen sein.
  • Reisende können einer konventionellen Kontrollspur zugewiesen werden.
  • An konventionellen Spuren gilt weiterhin die 100-ml-Regel.

Für Reisende ist deshalb weiterhin die klassische Packweise die verlässlichste Lösung, solange der konkrete Kontrollweg nicht eindeutig feststeht.

Weitere Hinweise zu den Terminalbereichen und der Smart Lane finden Sie im McFlight-Guide zum Flughafen Stuttgart.

Düsseldorf: Offiziell weiterhin maximal 100 Milliliter

Am Flughafen Düsseldorf gilt nach den aktuellen offiziellen Hinweisen weiterhin die bekannte Flüssigkeitsregel:

  • maximal 100 Milliliter je Behälter,
  • alle Behälter in einem transparenten, wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel,
  • ein Beutel pro Person.

Auch wenn einzelne Kontrollbereiche technisch modernisiert werden, sollten Reisende nicht mit einer allgemeinen Zwei-Liter-Freigabe planen.

Im McFlight-Guide zum Flughafen Düsseldorf finden Sie zusätzliche Informationen zu DUSgateway, Terminals, Check-in und Flughafenanreise.

Hamburg: Der Ein-Liter-Beutel bleibt notwendig

Auch am Flughafen Hamburg gilt weiterhin:

  • höchstens 100 Milliliter Fassungsvermögen pro Flüssigkeitsbehälter,
  • gemeinsamer Transport in einem transparenten Ein-Liter-Beutel,
  • ein Beutel pro Reisendem.

Wer größere Kosmetikprodukte, Getränke oder andere Flüssigkeiten transportieren möchte, muss diese grundsätzlich im Aufgabegepäck verstauen oder nach der Sicherheitskontrolle kaufen.

Weitere Informationen zur Kontrolle und zu Slot&Fly finden Sie im McFlight-Guide zum Flughafen Hamburg.

Was gilt an anderen deutschen Flughäfen?

Ist für Ihren Flughafen keine eindeutige Lockerung veröffentlicht, sollten Sie weiterhin von der 100-ml-Regel ausgehen.

Verlassen Sie sich nicht allein auf Aussagen wie:

  • „Dort stehen schon neue Scanner.“
  • „Bei meinem letzten Flug durfte alles im Koffer bleiben.“
  • „Ein anderer Passagier konnte seine Flasche mitnehmen.“
  • „Die Kontrolle war letztes Mal modern.“

Entscheidend ist die aktuell veröffentlichte Regel des Flughafens und die tatsächlich genutzte Sicherheitskontrolle.

Die Kontrollkraft entscheidet im Zweifel, ob ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit mitgeführt werden darf.

Was zählt bei der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeit?

Der Begriff ist weiter gefasst als viele Reisende vermuten.

Zu Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen gehören unter anderem:

  • Wasser und andere Getränke,
  • Parfüm,
  • Shampoo und Duschgel,
  • Sonnencreme,
  • Zahnpasta,
  • Mascara,
  • flüssiges Make-up,
  • Haargel,
  • Rasierschaum,
  • Deospray,
  • Honig,
  • Marmelade,
  • Frischkäse,
  • Brotaufstriche,
  • Suppen und Sirup.

Entscheidend ist häufig nicht, ob ein Produkt im Alltag als Getränk wahrgenommen wird. Auch cremige, gelartige oder streichfähige Produkte können unter die Flüssigkeitsregel fallen.

Mehr zu typischen Gepäckfallen finden Sie im McFlight-Ratgeber über Handgepäck-Regeln und Zusatzkosten am Gate.

Medikamente, Babynahrung und Spezialnahrung

Für notwendige Medikamente, Babynahrung und medizinisch erforderliche Spezialnahrung bestehen weiterhin Ausnahmen.

Solche Flüssigkeiten können auch an Flughäfen mit 100-ml-Regel in der für die Reise benötigten Menge zugelassen werden.

Reisende sollten:

  • Medikamente griffbereit aufbewahren,
  • nach Möglichkeit Originalverpackungen nutzen,
  • ein Rezept oder ärztliches Attest mitführen,
  • den Bedarf nachvollziehbar erklären können,
  • Babynahrung getrennt vorlegen,
  • nur eine zur Reise passende Menge einpacken.

Die Ausnahme bedeutet nicht, dass jede beliebige Menge ohne Prüfung akzeptiert wird.

Getränkeflasche mitnehmen: Was ist die sicherste Lösung?

Die universell sicherste Lösung bleibt eine leere, wiederbefüllbare Trinkflasche.

Diese kann an praktisch jeder Sicherheitskontrolle mitgeführt und anschließend an einem Wasserspender oder in einer Gastronomie befüllt werden.

An Flughäfen mit bestätigter Zwei-Liter-Regel kann auch eine gefüllte, auslaufsichere Flasche möglich sein.

Bei gemischten oder unklaren Kontrollsystemen sollten Sie die Flasche vor der Kontrolle leeren.

Offene Becher und nicht auslaufsichere Gefäße können selbst an modernen CT-Kontrollen abgelehnt werden.

Was gilt für Thermosflaschen?

Doppelwandige Behälter können bei der Kontrolle schwieriger zu prüfen sein.

Der BER empfiehlt beispielsweise, Thermobehälter leer mitzuführen. Auch an anderen Flughäfen kann das Sicherheitspersonal eine zusätzliche Kontrolle verlangen.

Wer Verzögerungen vermeiden möchte, transportiert Thermosflaschen deshalb leer und füllt sie erst nach der Sicherheitskontrolle.

Was passiert mit Duty-free-Flüssigkeiten?

Flüssigkeiten, die nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-free-Shop gekauft werden, dürfen häufig auch in größeren Mengen mitgeführt werden.

Voraussetzung kann sein, dass:

  • die Ware in einem versiegelten Sicherheitsbeutel liegt,
  • der Kaufbeleg im Beutel sichtbar bleibt,
  • der Beutel bis zum Ende der Reise verschlossen bleibt.

Bei einem Umstieg mit erneuter Sicherheitskontrolle können zusätzliche Regeln gelten. Öffnen Sie einen versiegelten Duty-free-Beutel deshalb nicht vor dem Abschluss aller erforderlichen Kontrollen.

Die Lockerung ändert nicht die Airline-Handgepäckregeln

Die Sicherheitskontrolle entscheidet, welche Gegenstände in den Sicherheitsbereich gelangen dürfen.

Die Airline entscheidet dagegen:

  • wie groß das Handgepäck sein darf,
  • wie schwer es sein darf,
  • wie viele Gepäckstücke erlaubt sind,
  • welcher Tarif einen Kabinenkoffer einschließt,
  • ob ein Gepäckstück am Gate aufgegeben werden muss.

Eine erlaubte Zwei-Liter-Flasche schafft daher keinen zusätzlichen Gepäckanspruch.

Wer eine Flasche, große Kosmetikprodukte und Elektronik einpackt, muss weiterhin die Größen- und Gewichtsgrenzen des gebuchten Tarifs einhalten.

Das gilt insbesondere bei günstigen Basistarifen von Airlines wie Ryanair oder easyJet.

Flüssigkeiten sind nicht dasselbe wie Powerbanks

Die neuen CT-Scanner erleichtern die Kontrolle von Flüssigkeiten und Elektronik. Sie ändern jedoch nicht automatisch die Gefahrgutregeln für Akkus.

Powerbanks gehören in die Kabine und dürfen nicht in den aufgegebenen Koffer. Zusätzlich gelten Vorgaben zu Anzahl, Kapazität, Aufbewahrung und Nutzung.

Alle Einzelheiten finden Sie im McFlight-Ratgeber zu Powerbanks im Flugzeug.

So packen Sie 2026 ohne Flüssigkeitsrisiko

1. Gesamten Reiseweg prüfen

Prüfen Sie:

  • Abflughafen,
  • Umsteigeflughafen,
  • mögliche Transferkontrolle,
  • Rückflughafen,
  • Rückflug mit anderer Airline oder ab einem anderen Terminal.

2. Strengste Regel als Grundlage nehmen

Gilt an nur einer Kontrolle die 100-ml-Regel, sollten Sie Ihre wiederverwendbaren Kosmetikprodukte entsprechend packen.

3. Große Flaschen nur bewusst mitnehmen

Eine Ein-Liter-Flasche Shampoo ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf sämtlichen erforderlichen Kontrollen zugelassen ist oder beim Rückflug im Aufgabegepäck transportiert werden kann.

4. Leere Trinkflasche als Standard wählen

So vermeiden Sie unnötiges Wegwerfen und bleiben bei wechselnden Regeln flexibel.

5. Medikamente getrennt vorbereiten

Halten Sie notwendige Nachweise und die Produkte selbst griffbereit.

6. Flughafeninformationen kurz vor der Reise erneut prüfen

Kontrolltechnik, Terminalzuordnung und betriebliche Abläufe können sich ändern.

Was wir bei McFlight regelmäßig beobachten: Große Kosmetik spart nicht immer Geld

Reisende kaufen häufig bewusst große Kosmetikbehälter, um am Urlaubsort nichts neu erwerben zu müssen. Wird beim Rückflug aber wieder die 100-ml-Regel angewendet, muss das Produkt in den aufgegebenen Koffer oder bleibt zurück. Wer nur mit Handgepäck reist, ist mit kleinen Reisegrößen oder nachfüllbaren Behältern häufig flexibler.

Fazit: Die 100-ml-Regel fällt – aber noch nicht für jede Reise

Die Flüssigkeitsregeln an deutschen Flughäfen haben sich 2026 deutlich verändert.

München, Nürnberg und Köln/Bonn bieten inzwischen umfassende Lockerungen. In Frankfurt und Berlin hängt die zulässige Menge vom konkreten Kontrollweg ab. Stuttgart arbeitet mit einer Mischung aus CT- und konventionellen Spuren. Düsseldorf und Hamburg halten offiziell weiterhin an der klassischen 100-ml-Regel fest.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr nur:

„Was gilt an meinem Abflughafen?“

Sondern:

„Welche Flüssigkeitsregel gilt an jeder Sicherheitskontrolle meiner gesamten Reise?“

Wer ausschließlich eine bestätigte Zwei-Liter-Kontrolle nutzt und keinen problematischen Rückflug oder Transfer hat, profitiert von deutlich mehr Komfort.

Wer seinen Kontrollweg nicht vollständig kennt, bleibt mit der klassischen 100-ml-Vorbereitung auf der sicheren Seite.

Jetzt passende Flüge bei McFlight vergleichen und vor der Reise die Handgepäckregeln aller beteiligten Flughäfen prüfen.

Häufig gestellte Fragen

12 Fragen zu diesem Artikel

Nein. Die Regel wurde nur an bestimmten Flughäfen und Kontrollstellen aufgehoben. An zahlreichen deutschen Airports gilt sie weiterhin.

München und Nürnberg erlauben Behälter bis zwei Liter. Köln/Bonn erlaubt eine Gesamtmenge von bis zu zwei Litern pro Person. Auch an CT-Kontrollen in Frankfurt und Berlin sind größere Behälter möglich.

Ja. Am Flughafen München sind seit dem 18. September 2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollen Flüssigkeitsbehälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen erlaubt.

Nein. Flüssigkeiten und Gele müssen in Nürnberg nicht mehr in einem transparenten Ein-Liter-Beutel transportiert werden.


In Köln/Bonn sind insgesamt bis zu zwei Liter pro Person erlaubt. Die Flüssigkeit kann auf mehrere auslaufsichere Behälter verteilt werden.


An allen Kontrollen in Terminal 3 und den meisten Kontrollen in Terminal 1 sind größere Behälter bis zwei Liter möglich. An bestimmten Gates, Sonderkontrollen und Transferkontrollen gilt weiterhin die 100-ml-Regel.

Alle Sicherheitskontrollen führen grundsätzlich zu allen Gates. Dennoch können Öffnungen, Warteschlangen und betriebliche Zuweisungen variieren. Der Flughafen empfiehlt weiterhin die Vorbereitung nach der 100-ml-Regel.

Stuttgart verfügt über CT-Scanner in Terminal 1 und teilweise in Terminal 3. Da nicht alle Spuren entsprechend ausgestattet sind und konventionelle Kontrollen weiterhin genutzt werden, sollten Reisende mit der 100-ml-Regel planen.

Nein. Nach den aktuellen offiziellen Hinweisen gilt an beiden Flughäfen weiterhin die 100-ml-Regel mit transparentem Ein-Liter-Beutel.

Wenn Sie beim Umstieg erneut durch eine Sicherheitskontrolle müssen, gelten die Regeln dieser Kontrollstelle. Eine am Abflughafen erlaubte große Flasche kann dort unzulässig sein.

Ja. Benötigte Babynahrung kann für die Dauer der Reise in größeren Mengen zugelassen werden. Halten Sie sie bei der Kontrolle griffbereit.

Ja. Medizinisch notwendige Flüssigkeiten sind grundsätzlich ausgenommen. Ein Rezept, Attest oder anderer Nachweis kann die Kontrolle erleichtern.

100-ml-RegelFlüssigkeitenHandgepäckNeue RegelnCT - Scanner

Verwandte Artikel

Reisende zeigt am Flughafen eine digitale Bordkarte auf dem Smartphone
28. Oktober 2026

Lufthansa Travel ID wird beim Online-Check-in Pflicht: Was Reisende ab November 2026 wissen müssen

Streik am Flughafen Berlin. Das kannst Du jetzt tun !
27. Oktober 2026

BER Terminal 2 ändert ab 2. November die Öffnungszeiten: Was Frühflieger wissen müssen

Fluege Rom - Blick über die Ewige Stadt Rom in Italien
26. Oktober 2026

Dortmund bekommt Rom im Winter: Warum DTM für Citytrips interessanter wird

Zurück zur Übersicht
McFlight

Ihr Partner für günstige Flüge weltweit. Seit über 28 Jahren vermitteln wir Ihnen die besten Flugangebote.

DRV - Deutscher ReiseverbandIATA TIDS zertifiziert

Beliebte Ziele

  • Reiseländer
  • Regionen
  • Airlines
  • Flughäfen
  • McFlight Österreich
  • McFlight Schweiz

Service

  • Home
  • Kontakt
  • Kundencenter
  • Reisequiz
  • Auszeichnungen

Rechtliches

  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookies
  • EU Air Safety List

© 2026 McFlight. Alle Rechte vorbehalten. Mitglied im Deutschen Reiseverband.

Sichere Zahlung mit
VISA
MC
SEPA