Urteil: Entschädigung für die ganze Familie
16.11.2015

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Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll

Ein neues Urteil besagt, dass alle Familienmitglieder Anspruch auf Entschädigung haben, falls ein minderjähriges Familienmitglied von einer Fluggesellschaft zu Unrecht nicht befördert wird.

Das Landgericht Frankfurt am Main argumentierte in dem Berufungsverfahren (Aktenzeichen 2-24 S 53/14) dass durch die Verweigerung der Beförderung eines Minderjährigen den Eltern sowie Geschwistern ebenfalls nicht möglich ist zu fliegen.

In dem Fall ging es um eine Familie mit zwei Kindern, die von München nach Los Angeles reisen wollte.

Die Fluggesellschaft weigerte sich den neunjährigen Sohn zu befördern, da er mit seinem Kinderreisepass nicht in die USA einreisen könne, was in diesem Fall nicht stimmte.

Die Familie musste in Deutschland bleiben und erhielt von der Fluggesellschaft nur eine Ausgleichszahlung für das Kind.

Die Eltern forderten ebenfalls Entschädigung für sich selbst und ihr anderes Kind und bekamen vom Landgericht in der Revision recht.

In der Begründung heißt es man könne den anderen Familienmitgliedern nicht zumuten die Reise ohne das minderjährige Kind anzutreten.

Quelle: Biz Travel

 

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