Urteil: Alkoholisierter Fluggast muss nicht mitgenommen werden
27.01.2015

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Ein alkoholisierte Passagier wurde von einem Piloten die Beförderung verweigert. Der Passagier hatte nun dagegen geklagt, verlor allerdings vor Gericht.

Das Amstgericht Wedding entschied, dass Piloten sich weigern dürfen betrunkene Passagiere mitzunehmen. Darüber Hinaus urteilte das Gericht, dass Stewardessen Passagieren Alkoholika wegnehmen dürfen.

In dem besagten Fall wollte der Kläger von Deutschland über Riga weiter nach Tel Aviv fliegen. Der Passagier hatte auf dem Hinflug nach Riga Differenzen mit der Crew nachdem er sich ohne Genehmigung umgesetzt hatte und die Stewardessen ihm nicht gestatteten eine Wodkaflasche aus dem Duty-Free-Shop zu trinken. Es kam weiter zu einer Rangelei, als er trotz Verbot dennoch den Alkohol konsumierte. In Riga wurde dieser Vorfall dann der Polizei gemeldet woraufhin der Passagier aufs Polizeirevier gebracht wurde. Dadurch erreichte er seine Anschlussflug nach Tel Aviv nicht, weswegen er von der Fluggesellschaft ein Ersatzticket verlangte sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 520 Euro, da er nach eigenen Angaben auf der Polizeiwache schlecht behandelt wurde.

Das Gericht entschied gegen die Forderungen des Klägers und erklärte, dass der Pilot und die Crew sich rechtmäßig verhalten haben.

Quelle: Airliners
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